Österreich

In Österreich werden Balance Boards und Balance Shoes unter 600 Watt Leistung und max 25 km/h Geschwindigkeit als Kleinfahrzeuge eingestuft, die vorrangig außerhalb der Fahrbahn verwendet werden dürfen – also auf Gehsteigen, Spielstraßen und Wohnstraßen, selbstverständlich auch auf Privatgründen oder Spielplätzen. Voraussetzung ist aber, dass keine anderen Personen gefährdet werden. Die Geschwindigkeit muss entsprechend angepasst werden.

Folgende Altersbeschränkungen bestehen: So darf ein Kind grundsätzlich erst ab dem 12. Lebensjahr ein Balance Board bzw. Balance Shoes ohne Begleitung benutzen. Bei einem gültigen Fahrradausweis ist das schon ab zehn Jahren möglich.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!

Schweiz

In der Schweiz sind Balance Boards und Balance Shoes nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr erlaubt, also auf Privatgründen, auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen, Terrasse oder Spielplätzen zum Beispiel. Eine Versicherung ist nicht extra vorgeschrieben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!

Deutschland

In Deutschland sind Balance Boards und Balance Shoes nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr erlaubt, also auf Privatgründen, auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen, Terrasse oder Spielplätzen zum Beispiel. Eine Versicherung ist nicht extra vorgeschrieben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!